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Der Mais wurde von Dupont-Pioneer und Dow gentechnisch verändert, um ihn resistent gegen das Herbizid Glufosinat zu machen. Gleichzeitig sondert er große Mengen an Insektengift ab, um die Raupen des Maiszünsler-Schmetterlings zu töten.
Das Cry 1F-Protein, das die Pflanzen vor Fraßinsekten schützen soll, wird in allen Pflanzenteilen und während der gesamten Vegetationsperiode erzeugt. Das dafür notwendige Gen stammt von Bakterien (Bacillus thuringiensis, Bt).
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) warnte 2014, der Pollen von Mais 1507 enthalte 350 Mal mehr Insektengift als der von Mais MON810. Die Auswirkungen auf nützliche Insekten seien nicht ausreichend geprüft.
Hersteller: Pioneer Hi-Bred (Dupont), Mycogen Seeds (Dow)
Eigenschaft: Herbizidresistenz (Glufosinat), produziert Insektengift (Bt-Gift)
Zulassung in der EU: für Import und Weiterverarbeitung
Laufender Antrag: Anbau in EU
Deutschland hat sich in der entscheidenden Abstimmung über die Zulassung des Gentechnik-Mais 1507 im Februar 2014 enthalten - und dem Anbau damit indirekt grünes Licht gegeben. Regierung, Koalition und Landesregierungen sind sich uneins, Verbraucher enttäuscht und Landwirte verunsichert. Wie geht es nun weiter? Ab wann könnte der Gentech-Mais auf die Felder?
Laut EU-Recht hängt die Anbauzulassung für den Gentechnik-Mais 1507 derzeit an der Kommission. Im März 2015 hat sie die Zulassung aufgrund einer erneuten Prüfung der Risiken durch die Europäische Lebensmittelbehörde jedoch erst mal verschoben. Der Ministerrat konnte im Februar 2014 trotz klarer Mehrheit mit 19 EU-Staaten, die gegen den Gentechnik-Mais gestimmt hatten (5 waren dafür, 4 enthielten sich), keine nötige qualifizierte Mehrheit (260 von 352 Stimmen) erreichen, um die Anbauzulassung abzuwehren.
Wenn der Gentechnik-Mais 1507 durch die Kommission zum Anbau zugelassen ist, darf er noch nicht sofort angebaut werden. Zuvor muss der Antragsteller, das US-Unternehmen Dupont Pioneer, den Mais in dem EU-Land ins Sortenregister eintragen lassen, in dem er auch den Zulassungsantrag gestellt hat - in diesem Fall Spanien, dort reichte Pioneer 2001 den Antrag ein.
Wurde die gentechnische Veränderung, das sogenannte Event (1507), in eine schon geprüfte und zugelassene Mais-Sorte eingebaut, könnte der Gentechnik-Mais in Spanien nach einem verkürzten Verfahren kommerziell genutzt werden. Es besteht dann die Möglichkeit, die mit dem Event verbundenen agronomischen Eigenschaften (z. B. Insektenresistenz) als ausreichend für die positive Beurteilung zu erachten. Wird das Event in eine neue Sorte eingebaut, die bis dahin in Spanien nicht im Sortenkatalog eingetragen war, durchläuft die Sorte ein Prüfverfahren. Dieses besteht zum einen in der sogenannten DUS-Prüfung, welche Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit fordert, zum anderen in einer Werteprüfung. Ein landeskultureller Wert besteht dann, wenn die Gesamtheit der wertebestimmenden Eigenschaften besser abschneidet als vergleichbare Sorten. Dafür wird die Sorte über mindestens zwei Jahre an verschiedenen Standorten getestet.
Ist die Sorte mit dem 1507-Event im spanischen Sortenregister eingetragen, melden die spanischen Behörden dies an die EU-Kommission. Diese nimmt die Sorte dann in den gemeinsamen EU-Sortenkatalog auf. Sofern keine einzelstaatlichen Verbote bestehen, sind die Sorten in den einzelnen EU-Mitgliedsländern automatisch vertriebsfähig. So auch in Deutschland und kann angebaut werden. Aber auch dann stellt sich für die deutschen Landwirte die Frage der Wirtschaftlichkeit. Denn auf Grund erheblicher klimatischer Unterschiede zu Spanien ist der Anbau für einen deutschen Landwirt nicht ratsam. Ins deutsche Sortenregister kann die Aufnahme der Sorte jedoch nur mit einem entsprechenden Antrag und einer separaten DUS- und Werteprüfung erfolgen.
Falls der Gentechnik-Mais 1507 von der Kommission zugelassen und vom spanischen Sortenamt ins Register aufgenommen wird, stehen weiter Handlungsoptionen offen:
A. Opt-Out-Klausel: Mit der sogenannten Opt-Out-Klausel (Ausstiegsklausel) soll den einzelnen EU-Mitgliedsaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, trotz einer EU-weiten Zulassung die Pflanzen im eigenen Land zu verbieten - und zwar aus anderen Gründen als Umwelt- oder Gesundheitsrisiken, die bislang die einzige Grundlage für ein Verbot abgeben (siehe B) Safe-Guard-Klausel).
Zwar wurde Januar 2015 der sogenannte Opt-Out-Mechanismus vom EU-Parlament beschlossen, muss nun jedoch auf nationaler Ebene umgesetzt werden.
B. Safe-Guard-Klausel: Ein EU-Mitgliedsstaat kann eine EU-weit zugelassene Gentechnik-Pflanze in ihrem eigenen Land zum Anbau verbieten, wenn er wissenschaftliche Daten vorlegen kann, die eine Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt plausibel machen. Von diesem Recht hat Deutschland im Fall des Gentechnik-Maises MON810 Gebrauch gemacht. Für Mais 1507 gibt es aber keine aktuellen Studien: eine Anfertigung dauert mehrere Monate und kostet viel Geld.
C. Sicherheitsabstände: Laut EU-Gentechnikrecht gelten für gentechnisch veränderte Pflanzen Abstands-Regeln, die von den Mitgliedsstaaten selbst definiert werden. In Deutschland gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zwischen einem konventionell bewirtschafteten und einem mit Gentechnik-Mais bepflanzten Feld. Der Mindestabstand zu einem ökologisch bewirtschafteten Mais-Feld muss 300 Meter betragen. Bulgarien hingegen hat zu Bienenstöcken einen Abstand von 10 km und zu Biobauernhöfen von 7 km festgelet.
Einzelne Bundesländer können Mindestabstände zu Naturschutzgebieten festlegen. So hat Baden-Württemberg einen Abstand von 3.000 Metern zwischen Gentechnik-Feld und Naturschutzgebiet vorgeschrieben.
2014 (11.Februar) |
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2013 (November) |
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2013 (September) |
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2010 |
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2009 | EU-Mitgliedsstaaten können sich im zuständigen Ausschuss (Regulatory Committee) nicht einigen: keine qualifzierte Mehrheit für oder gegen Anbau von 1507 |
2007 | Pioneer verklagt EU-Kommission, weil diese den Antrag nicht an den zuständigen Ausschuss weiterleitete |
2005/ | Zulassung von 1507 zum Import und Weiterverarbeitung zu Lebens- und Futtermittel |
2001 | Pioneer und Mycogen Seeds beantragen Zulassung für Anbau und Import/Weiterverarbeitung zu Lebens- und Futtermittel in der EU |
*) weil der Antrag für Mais 1507 schon im Jahr 2001 gestellt wurde, gilt nach Ansicht der EU-Kommission das "alte" Zulassungsverfahren. Deshalb müssen nach einer ersten, ergebnislosen Abstimmung des Regelungsausschusses im Jahr 2009 nun die Umwelt- oder Agrarminister der Mitgliedsstaaten entscheiden. Um den Antrag anzunehmen oder abzulehnen, ist eine qualifzierte Mehrheit nötig. Kommt keine qualifizierte Mehrheit zustande, entscheidet die EU-Kommission.
Laut der Organisation Testbiotech wies die Risikobewertung durch die EFSA gravierende Mängel auf. Das Gift, das die Pflanzen produzieren, sei gar nicht geprüft worden. Die Behörde verlasse sich allein auf die Industrie-Daten und auf Spekulationen.
Das Gutachten des wissenschaftlichen Gremiums der Europäischen Lebensmittelbehörde auf Anfrage der Kommission bezüglich des Inverkehrbringens des Maises 1507.
Die zuständige Niederländische Behörde sieht keinen Grund, den Antrag über das Inverkehrbringen des Maises 1507 abzulehnen. Zahlreiche öffentliche Einwände weist die Behörde mit dem Hinweis ab, dass der vorliegende Antrag keine Genehmigung für den Anbau einschließt.
The Netherlands Competent Authority: .Risikobericht der Niederländischen Behörde (Sep. 2003) (engl.)
Die spanische Behörde für Biosicherheit (Comisión Nacional de Bioseguridad) erklärte auf Grundlage der Informationen der Antragsteller, dass im Rahmen der beabsichtigten Nutzung des gentechnisch veränderten Maises 1507 kein Hinweis auf Risiken für Menschen, Tiere oder die Umwelt vorliege.
Comisión Nacional de Bioseguridad, Bericht der Spanischen Behörde (engl.) (Aug. 03)
Die Mitgliedstaaten der EU können selbst über Sicherheitsabstände zu Gentechnik-Maisfeldern entscheiden. Bundesländer sind für Naturschutzgebiete zuständig.
Deutschland: 150m zu konventionellem Mais, 300m zu Bio-Feldern
Brandenburg: 800m zu Naturschutzgebieten (seit 2008, Erlass als pdf)
Baden-Württemberg: 3.000m zu Naturschutzgebieten (seit 2014)
EU-Kommission lässt zehn Gentech-Pflanzen zu (20.08.2019)
Keine Mehrheit für Gentech-Maissorten im EU-Ausschuss (27.01.17)
Gentechnik-Mais: 20 Meter Abstand sollen reichen: bald Anbau von 1507? (02.07.15)
„EU verschiebt Zulassung von Gentechnik-Mais (10.03.15)
„EFSA kann Zweifel an Sicherheit von Gentech-Mais nicht entkräften“ (02.06.15)
Mais 1507 kaum unabhängig untersucht (10.04.14)
Gegenwind aus Deutschland für Gentechnik-Mais 1507 und TTIP (07.04.14)
Bundesländer ringen um Vorgehen gegen Gentech-Mais 1507 (24.02.14)
Bundesamt für Naturschutz warnt vor Gentechnik-Mais 1507 (20.02.14)
Gentech-Mais 1507 wird zugelassen: Deutschland bleibt beim Jein (11.02.14)
Gentechnik-Mais: Alle gegen die Kanzlerin (10.02.14)
Frankreich: Senator will Anbau von Gentech-Mais verbieten (06.02.14)
Süddeutsche Zeitung: Streit um Genmais-Zulassung in der EU: "Ein fatales Signal" (05.02.14)
Regierungssprecher kündigt Enthaltung Deutschlands an (05.02.14)
Über 145.000 Unterschriften gegen Gentechnik-Mais in EU (04.02.14)
Bundestag: Abstimmung: Gentechnisch veränderte Maislinie 1507 für den Anbau in der EU (31.01.14)
Gabriel, SPD-Parteitag und 88 Prozent der Bürger gegen Gentechnik (27.01.14)
GroKo-Klausur: Gabriels „Nein“ zu Gentechnik-Mais gefordert (21.01.14)
EU-Staaten ringen um Vorgehen bei Gentech-Mais 1507 (20.01.14)
Süddeutsche Zeitung Feuerprobe Genmais - Heikler Fall für Hans-Peter Friedrich (16.01.14)
Friedrich sagt „jein“ zur Gentechnik, Niedersachsen mischt sich ein (15.01.14)
Gentech-Mais: Linke kritisiert fehlende Einbindung des Bundestags (08.01.14)
Minister Friedrich äußert sich vage zur Gentechnik (07.01.14)
Große Koalition will nicht über Gentechnik-Mais abstimmen (19.12.13)
Wiener Ärztekammer plädiert für gentechnikfreien Anbau (18.12.13)
EU-Umweltpolitiker: Deutliche Mehrheit gegen Gentechnik-Mais (17.12.13)
Gentechnik-Anbau: EU visiert frühere Abstimmung an (09.12.13)
Gentech-Mais: Minister stimmen im Januar ab, CSU will Agrarressort (25.11.13)
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