RoundUp von Bayer/Monsanto (Foto: Mike Mozart, http://bit.ly/2yIfwuQ, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/)
RoundUp von Bayer/Monsanto (Foto: Mike Mozart, http://bit.ly/2yIfwuQ, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/)

Neue Studie: wie Glyphosat und Roundup Krebs verursachen

15.02.2022

Eine Studie des Londoner King’s College hat gezeigt, was Glyphosat alleine sowie glyphosthaltige Herbizide in der Leber von Ratten bewirken. Dabei beschrieben die Wissenschaftler zwei Wege, auf denen Glyphosat Krebs erzeugen kann: indem es in den Zellen oxidativen Stress erzeugt und Botenstoffe beeinflusst. Nachweisen ließen sich die Wirkungen bei Konzentrationen, die bisher in Tierversuchen keine Effekte hervorgerufen hatten.

Die Molekulargenetiker um Michael Antoniou und Robin Mesnage hatten den Ratten über 90 Tage Glyphosat pur oder als ein in der EU zugelassenes Roundup-Herbizid (MON 52276) verabreicht, in Konzentrationen von 0, 0,5, 50 und 175 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht (mg/kg KG). Die 50 mg gelten bei den Zulassungsbehörden als die Dosis, bei der im Tierversuch keine negativen Effekte mehr beobachtet wurden – bisher. Die Londoner Wissenschaftler wiesen bei mehreren Ratten bei dieser Dosis Leberschäden und eine Entwicklung hin zur Fettleber nach, sowohl für Glyphosat als auch für das fertige Herbizid. Fettleber gilt als Hauptrisikofaktor für einen späteren Leberkrebs. [+] mehr...

Gericht EU
Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

Europäischer Gerichtshof verhandelt über Neue Gentechnik

11.02.2022

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sich noch einmal mit der Zulassung neuer gentechnischer Verfahren befassen. 80 europäische Landwirtschafts- und Umweltorganisationen verlangten deshalb von der EU-Kommission, sie solle ihre Pläne, das Gentechnikrecht zu deregulieren, vorerst auf Eis legen und die EuGH-Entscheidung abwarten. EU-Parlamentarier forderten die Kommission parteiübergreifend auf, endlich Risikoforschung und Nachweisverfahren zu neuen gentechnischen Verfahren zu fördern.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss sich nach seinem Urteil von 2018 erneut mit der Zulassung neuer gentechnischer Verfahren beschäftigen. Das oberste französische Verwaltungsgericht, der Conseil d’Etat, hat im November 2021 dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Diese zielen darauf ab, offene Punkte aus der Entscheidung von 2018 zu klären. Bereits das damalige Verfahren wurde von Fragen des Conseil d’Etat ausgelöst. [+] mehr...

Derzeit werden männliche Küken geschreddert oder vergast (Foto:  Timo Klostermeier  / pixelio.de)
Derzeit werden männliche Küken geschreddert oder vergast (Foto: Timo Klostermeier / pixelio.de)

Crispr/Cas soll das Kükentöten verhindern

07.02.2022

Wissenschaftler in Australien und Israel haben eine Methode entwickelt, mit der sich das Geschlecht eines künftigen Hühnerkükens bestimmen lässt, sobald das Ei gelegt wurde. Damit ließe sich verhindern, dass männliche Küken von Legehennen-Linien gleich nach dem Schlüpfen aussortiert und getötet werden. Doch dazu müssten die Zuchthennen mit Crispr/Cas gentechnisch verändert werden. Ein Beispiel mehr, wie mit Hilfe neuer gentechnischer Verfahren Nutztiere an die Bedingungen der Massentierhaltung angepasst werden sollen.

Bei Hühnern haben Hennen in ihrem Erbgut zwei verschiedene Geschlechtschromosomen, ein weibliches und ein männliches (WZ), die Hähne dagegen zwei männliche (ZZ). Die Wissenschaftler des israelischen Start-Ups EggXYt und der australischen Wissenschaftsorganisation CSIRO hatten unabhängig voneinander die gleiche Idee: Mit Crispr/Cas fügten sie zum männlichen Chromosom der Hennen ein Gen für ein Leuchtprotein hinzu. Bei der Paarung mit einem unveränderten Hahn geben die Hennen ihr leuchtendes Z-Chromosom an den männlichen Nachwuchs weiter. Die Hennen hingegen bekommen vom Hahn ein unverändertes, nicht leuchtendes Z-Chromosom. Damit wären alle männlichen Embryos optisch markiert. Unter UV-Licht ließen sie sich gleich nach dem Legen der Eier erkennen. Die Eier mit männlichem Nachwuchs könnten aussortiert und noch als Lebensmittel verkauft werden; nur die Eier mit weiblichen Küken würden ausgebrütet. [+] mehr...

DNA Genom
DNA-Modell der Ausstellung 'Genome: The Secret of How Life Works' im Jahr 2012 (Foto: George Bush Presidential Library and Museum / flickr, creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0)

Studie: Pflanzen schützen wichtige Gene vor Mutation

02.02.2022

Eine neue Studie internationaler Molekularbiologen schürt Zweifel an Darwins Evolutionstheorie. Sie zeigt, dass das Erbgut von Pflanzen nicht zufällig und an jeder Stelle gleichermaßen mutiert. Manche Bereiche schützt die Natur vor ungewollten Änderungen. Mit neuen gentechnischen Verfahren wie Crispr/Cas lassen sich aber auch dort gezielt Gene verändern. Sie wirken also anders als natürliche Mutation. Das Institut Testbiotech fordert daher, dass die Risiken solcher Crispr-Eingriffe genau untersucht werden müssen, bevor entsprechende Pflanzen zugelassen werden.

Befürworter einer Lockerung des Gentechnikrechts behaupten häufig, dass eine durch Crispr/Cas herbeigeführte Änderung im Erbgut auch durch eine zufällige Mutation entstehen könne, also auch nicht mehr Risiken berge als diese. Doch das haben Molekularbiologen unter Führung des Max-Planck-Instituts für Biologie Tübingen und der Universität von Kalifornien jetzt in Frage gestellt. Sie bauten im Labor Acker-Schmalwand an, ein weitverbreitetes Wildkraut, das Genetiker gerne als Modellpflanze verwenden. Die Forscher suchten in den Pflanzen nach neu aufgetauchten Mutationen und erwarteten, dass diese zufällig über das ganze Erbgut verteilt wären. Denn die Darwinsche Evolutionstheorie geht davon aus, dass Mutationen rein zufällig entstehen und erst danach die natürliche Auslese bestimmt, ob veränderte Gene sich durchsetzen oder nicht. [+] mehr...

FotoProzessUmweltinstitut
Angeklagt wegen Pestizidkritik: Karl Bär, Umweltinstitut München, und Autor Alexander Schiebel (rechts, Foto: Jörg Farys, Umweltinstitut München)

Südtirol: Nachrede-Klage gegen Pestizidkritiker vom Tisch

28.01.2022

Der Vorwurf der üblen Nachrede gegen Karl Bär, damals beim Umweltinstitut München, ist vom Tisch: Vor dem Landgericht Bozen zog der letzte verbliebene Kläger heute seine Anzeige gegen Bär zurück. Das Umweltinstitut will die Pestiziddaten aus dem Prozess nun mit den Südtiroler Obstbauern bei einer Veranstaltung diskutieren. Offen bleibt der Anklagepunkt der Markenfälschung. Das abschließende Urteil wird am 6. Mai 2022 erwartet.

Bär und der Buchautor AlexanderSchiebel hatten 2017 den massiven Pestizideinsatz beim Obstanbau in Südtirol deutlich kritisiert: Schiebel in seinem beim oekom Verlag erschienen Buch „Das Wunder von Mals“, Bär mit einer Kampagne für „Pestizidtirol“, bei der er die Südtiroler Tourismuswerbung aufs Korn nahm. Das brachte beiden Anzeigen des Südtiroler Landesrates für Landwirtschaft, Arnold Schuler, sowie von 1376 Landwirten ein. Schiebel war bereits im Mai 2021 freigesprochen worden. Im Lauf des Jahres zogen der Landesrat und fast alle Landwirte dann ihre Anzeigen gegen Bär zurück. Am heutigen Prozesstag willigte nun auch der letzte Kläger, Tobias Gritsch, ein, seinen Strafantrag zurückzunehmen. „Nach eineinhalb Prozessjahren ist es endlich so weit: Die Südtiroler Obstwirtschaft sucht den Dialog, statt an unhaltbaren Klagen festzuhalten“, kommentierte Karl Bär den Schritt. Damit ermögliche Gritsch eine konstruktive Diskussion außerhalb des Gerichtssaales. [+] mehr...

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