Bundesländer: Bunte Koalition will Neue Gentechnik ohne Kennzeichnung

Die Agrarministerkonferenz der Bundesländer hat letzte Woche einen Beschluss zur Regulierung von neuen gentechnischen Verfahren (NGT) gefasst. Darin wenden sie sich gegen eine Patentierung von NGT-Pflanzen. In einer Protokollerklärung sprach sich die große Mehrheit der Länder für eine möglichst NGT-freundliche Regelung aus. In einer weiteren Erklärung verlangten elf von 16 Ländern, quer durch alle politischen Lager, auf eine Kennzeichnung von NGT-Lebensmittel zu verzichten und NGT auch für den Ökolandbau zu erlauben.

Laut dem vorläufigen Protokoll der Agrarministerkonferenz (AMK) stellten sich die Ländervertreter*innen einstimmig hinter die Position des Europaparlaments zur Patentierung von NGT. Sie baten den Bund, „sich für ein vollständiges Verbot von Patenten auf jegliche Neue Genomische Techniken (NGT)-Pflanzen, jegliches Pflanzenmaterial und Teile davon sowie auf genetische Informationen und die darin enthaltenen Verfahrensmerkmale einzusetzen“.

Danach war es mit der für AMK-Beschlüsse üblichen Einstimmigkeit vorbei. Bremen, Hamburg und Niedersachsen scherten aus und wollten die auf den Beschluss folgende Protokollerklärung nicht mittragen. Darin wiesen die anderen dreizehn Bundesländer auf die Chancen von NGT in der Pflanzenzüchtung hin und baten die künftige Bundesregierung, „sich auf europäischer Ebene für eine zukunftsgerichtete und innovationsfreundliche Regulierung von NGT einzusetzen“. Zudem soll sie den Rechtsrahmen für die wirtschaftliche Nutzung der NGT in Deutschland schaffen. Sie soll in die Forschung zu NGT investieren und einen „faktenbasierten Dialog über die Chancen und Risiken von NGT“ führen, um deren „Akzeptanz in der Gesellschaft und in der Landwirtschaft zu fördern“.

Im Anschluss daran folgt im vorläufigen Protokoll eine weitere Erklärung von elf Bundesländern. Zusätzlich zu Hamburg, Bremen und Niedersachsen wollten auch Bayern und Schleswig-Holstein die folgenden Sätze nicht unterschreiben. Denn darin bitten die elf Länder die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene im Sinne des Kommissionsvorschlags „für eine Lockerung der Regeln für NGT-Pflanzen, die als gleichwertig mit herkömmlichen Pflanzen gelten, einzusetzen und dabei insbesondere, entgegen der Position des EU-Parlaments vom Februar 2024, von einer Kennzeichnung von NGT-Pflanzen der Kategorie 1 abzusehen.“ Außerdem soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, „NGT-Pflanzen im ökologischen Anbau nicht zu verbieten, sondern diese Entscheidung den Anbauverbänden zu überlassen“. Zur Begründung heißt es, dem Ökolandbau solle das Potential von NGT-Pflanzen nicht vorenthalten werden.

Zugestimmt haben diesen Forderungen an den Bund die Bundesländer Baden-Württemberg (Grüne/CDU), Berlin (CDU/SPD), Brandenburg (SPD/BSW), Hessen (CDU/SPD), Mecklenburg-Vorpommern (SPD/Linke), Nordrhein-Westfalen (CDU/Grüne), Rheinland-Pfalz (SPD/Grüne/FDP), Saarland (SPD), Sachsen (CDU/SPD), Sachsen-Anhalt (CDU/SPD/FDP) und Thüringen (CDU/SPD/BSW).

Der Biodachverband BÖLW fand zu dieser Protokollerklärung deutliche Worte. Wer die Kennzeichnung und damit Transparenz und Wahlfreiheit für Verbraucher:innen und Unternehmen abschaffen wolle, „gefährdet nicht nur unsere Land- und Lebensmittelwirtschaft, sondern auch das Vertrauen in Politik und damit unsere Demokratie“, sagte BÖLW-Vorständin Tina Andres. Dass diese Bundesländer zudem„uns Bio-Akteure mit Gentechnik zwangsbeglücken wollen“, sei absurd. Die Länder sollten sich „auf ihren eigentlichen Job konzentrieren und gemeinsam mit dem Bund konkrete Maßnahmen zum Schutz der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft mit ihren über 380.000 Arbeitsplätzen gegen Gentechnik-Kontaminationen entwickeln und umsetzen“, sagte Andres.

Dieser parteiübergreifende Vorstoß für die von der EU-Kommission vorgeschlagene NGT-Verordnung ist auch ein Signal für die laufenden Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene. Denn es schwächt die Verhandlungsposition der SPD, wenn sich führende SPD-Agrarpolitiker aus den Ländern wie Till Backhaus (Mecklenburg Vorpommern) und Hanka Mittelstädt (Brandenburg) gegen eine Kennzeichnung von NGT-Lebensmitteln aussprechen. Bisher hatte die für Landwirtschaft zuständige Arbeitsgruppe 11 beim Thema Gentechnik vor allem den Dissens festgehalten, der nun auf der Ebene der Parteichefs geklärt werden muss. Einigkeit bestand lediglich bei der Formulierung: „ Wir erschließen die Chancen aus Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und Bioökonomie“. Die CDU wollte explizit die „Neuen Züchtungsmethoden (NGT)“ in dieser Aufzählung erwähnt haben. Zudem sollte noch hinzugefügt werden: „Die Nutzung moderner Technologien bietet große Chancen für die Ertrags-, Ernährungs- und Einkommenssicherung, Wettbewerbsfähigkeit und Ressourcenschonung sowie für Umwelt- und Klimaschutz in der Landwirtschaft.“ Die SPD-Unterhändler*innen bestanden auf der Formulierung: „Wir halten am Vorsorgeprinzip und der Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel fest. Für einen selbstbestimmten Konsum sind Transparenz und Wahlfreiheit für Verbraucher und Produzenten unverzichtbar. Wir bestehen auf Koexistenz- und Haftungsregeln für NGT-Pflanzen. Patente auf Tiere und Pflanzen lehnen wir ab.“

Bisher unbeachtet in dieser Diskussion blieb die besondere Rolle der bayerischen CSU. Sie stellt in Brüssel den Fraktionsvorsitzenden der konservativen Europäischen Volkspartei, die für den NGT-Vorschlag der Kommission eintritt und eine NGT-Kennzeichnung ablehnt. Sie ist in der Fraktion mit der CDU ebenfalls für diesen Vorschlag und hat vor der Wahl den Anspruch erhoben, den nächsten Bundeslandwirtschaftsminister zu stellen. In Bayern allerdings hat sie 2019 den Artikel 11b in das Bayerische Naturschutzgesetz aufgenommen. „Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in Bayern verboten", lautet er. Für klassische Gentech-Pflanzen ist dieser Passus europarechtlich zulässig, weil für sie seit 2015 die Opt out-Regelung gilt, wonach einzelne Mitgliedsstaaten den Anbau ganz oder teilweise verbieten können, auch wenn er auf EU-Ebene zugelassen ist (wie immer noch für den Mais MON810). Doch für die meisten NGT-Pflanzen soll es keine solche Opt out-Regel mehr geben. Sie dürften dann auch in Bayern angebaut werden - wenn die CSU nichts dagegen unternimmt. Doch sich Wegducken ist in diesem Fall nicht so einfach. Denn der Artikel 11b hat eine Geschichte:  Er kam auf Antrag von CSU und Freien Wählern in das Gesetz und war ein Ergebnis des Runden Tisches Artenschutz mit Landwirtschafts- und Umweltverbänden nach dem erfolgreichen Artenschutz-Volksbegehren im Februar 2019 in Bayern. [lf]

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