Glyphosatzulassung: Die Bewertung der Behörden steht zur Diskussion
24.09.2021
Im Juni hatten Behörden aus vier EU-Mitgliedsstaaten verkündet, das Herbizid Glyphosat sei unschädlich für Gesundheit und Umwelt; es könne bis zum Jahr 2037 genehmigt werden. Der ausführliche Bericht, auf den sich diese Einschätzung stützt, wurde jetzt veröffentlicht und kann 60 Tage lang kommentiert werden.
Mit dem Start der Konsultation haben die für Lebensmittelsicherheit und Chemikalien zuständigen EU-Behörden EFSA und ECHA die nächste Phase im Verfahren zur erneuten Zulassung von Glyphosat eingeleitet. Begonnen hat dieses Verfahren mit dem Zulassungsantrag, den acht Hersteller im Dezember 2019 unter Federführung der Bayer AG stellten. Sie hatten sich dazu in der Glyphosate Renewal Group (GRG, dt.: Glyphosat-Erneuerungsgruppe) zusammengeschlossen. Im Juni 2020 unterfütterten sie ihren Antrag mit einem Dossier, das nach GRG-Angaben 180.000 Seiten umfasste. Die EU beauftragte die zuständigen Behörden Frankreichs, Ungarns, der Niederlande und Schwedens damit, als Bewertungsgruppe für Glyphosat (Assessment Group of Glyphosate, AGG) das Material zu sichten und eine Empfehlung für die Zulassung und die Gefahrenkennzeichnung des Wirkstoffes vorzulegen. Dies geschah im Juni 2021, wobei damals nur eine kurze Zusammenfassung der Bewertung veröffentlicht wurde. Die AGG kam darin zu der Einschätzung, dass das Pflanzengift weder krebserregend sei, noch Organe, den Hormonhaushalt oder die Fruchtbarkeit schädige. Es könne deshalb mit den gleichen Auflagen wie bisher für weitere 15 Jahre zugelassen werden. [+] mehr...