Ein promovierter Biologe hatte im September in Colmar auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Forschungsinstituts 70 genmanipulierte Weinreben abgeschnitten. Er wollte mit der Tat die öffentliche Diskussion anregen, so die Begründung. Nun wurde er zu einer Strafe von 17 000 Euro verurteilt. Das Straßburger Verwaltungsgericht hatte zuvor festgestellt, dass der Freilandversuch in Colmar wegen eines Formfehlers illegal war.
Erforscht werden sollte ein Virus, das auf Weinreben die Reisigkrankheit…
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