Die Regierung der Schweiz, der Bundesrat, hat in einem Bericht klargestellt, dass auch neue gentechnische Verfahren (NGT) und die daraus hergestellten Produkte unter das Gentechnikrecht fallen. Der Bericht betont das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen. Ein Gesetzentwurf zu NGT, den die Regierung für kommendes Jahr plant, soll beides sicherstellen.
Diesen Gesetzentwurf hatte das Parlament vergangenes Jahr verlangt, als es das Schweizer Anbaumoratorium für Gentechnikpflanzen bis…
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